Vertrags- und AGB-Recht

Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Verträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

AGB sind nach deutschem Recht alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen für alle Vertragsarten. Dazu zählen also nicht nur Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen, sondern zum Beispiel auch Vermiet- oder Mietbedingungen. Auch die Vertragsvorlagen oder -formulare selbst sind nach deutschem Recht schon AGB, wenn sie für eine mehrfache Anwendung formuliert worden sind.

Zu allen Vertragstypen nach deutschem Recht erstellen und pflegen wir Verträge und AGB.

Unseren Mandanten haben ihren Geschäftssitz nicht nur in Deutschland. Wir haben daher Erfahrungen mit der Anpassung ausländischen Rechts an das deutsche Recht oder die Anpassung in die andere Richtung.

In allen Fällen empfehlen wir die Beauftragung unserer Dienstleitung AGB on demand, da dank unseres Update-Services die Investionen für das Erstellung von AGB oder Vertragsmustern nachhaltig gesichert werden können.

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