Designrecht

Bei einem Design handelt es sich um eine zweidimensionale Erscheinungsform (z. B. ein Gemälde oder eine Tapete oder eine Webseite) oder dreidimensionale Erscheinungsform (z. B. Möbel oder eine Skulptur), welche handwerklich oder industriell gefertigt worden ist und innovativ und einzigartig gestaltet ist.

Um Designs zu schützen, empfiehlt sich die Eintragung in ein Register. Das kann ein nationales Register sein (zum Beispiel USPTO, DPMA) oder ein internationales (EUIPO, WIPO). Diese Eintragung verschafft ein in einem Register eingetragenes Recht an dem Design, dessen Eintragung im Falle einer Auseinandersetzung von Vorteil ist.

Denn eingetragene Designs dürfen ohne Ihre Genehmigung nicht verwendet werden. Wurde Ihr Design Marke dennoch ohne Genehmigung verwendet, ist es möglich, vom Verletzer die Unterlassung der Verletzung sowie die Vernichtung der von ihm hergestellten Erzeugnisse zu verlangen. Ferner haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz.

Markenrecht Vertriebs-, Einkaufs- und Kartellrecht