Markenrecht

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen. So können z.B. keine Marken geschützt werden, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Der Begriff "Software" kann zum Beispiel nicht für die Ware "Software" geschützt werden, denn das würde jedem anderen Softwarehersteller verbieten, seine Ware, seine Software als "Software" zu bezeichnen. Alle Gattungsbegriffe (z.B. Software) sind deshalb nicht als Marke schutzfähig.

Um Marken zu schützen, empfiehlt sich die Eintragung in ein Register. Das kann ein nationales Register sein (zum Beispiel USPTO, DPMA) oder ein internationales (EUIPO, WIPO). Diese Eintragung verschafft ein in einem Register eingetragenes Recht an der Marke, dessen Eintragung im Falle einer Auseinandersetzung von Vorteil ist.

Denn eingetragene Marken dürfen ohne Ihre Genehmigung nicht verwendet werden. Wurde Ihre Marke dennoch ohne Genehmigung verwendet, ist es möglich, vom Verletzer die Unterlassung der Verletzung sowie die Vernichtung der von ihm hergestellten Erzeugnisse zu verlangen. Ferner haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz.

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